
Der Kalender zeigt noch acht Wochen bis zur Abgabe, doch die Untersuchung steckt fest. Das Unternehmen gibt die zugesagten Daten nicht heraus, und zum Thema findest Du kaum Literatur. Vielleicht kennst Du das: Jeden Abend öffnest Du die Datei und schließt sie nach einer Stunde ohne neuen Absatz. Wie Dir geht es vielen Studierenden, deren Bachelor- oder Masterarbeit in eine Sackgasse geraten ist.
Zunächst mag sich der Gedanke an einen Ausstieg wie ein persönliches Scheitern anfühlen. Doch es gibt einen großen Unterschied zwischen einem überlegten Rückzug und einer Frist, die Du tatenlos verstreichen lässt. Wer nichts unternimmt, riskiert die Note 5,0. Wer rechtzeitig handelt, kann das Thema in vielen Fällen ohne Fehlversuch zurückgeben.
Folgend erhältst Du einen Überblick über den Rücktritt von der Bachelorarbeit: Begriffe, Fristen, das Gespräch mit dem Betreuer und den Neustart. Maßgeblich ist stets die Prüfungsordnung Deines Studiengangs, eine Rechtsberatung ersetzt dieser Beitrag nicht. Wie gibst Du Dein Thema rechtssicher zurück und startest erfolgreich neu?
Rückgabe, Rücktritt und Nichtabgabe
Im Alltag ist oft pauschal vom Rücktritt die Rede. Prüfungsrechtlich gilt es jedoch, drei Fälle zu unterscheiden, denn sie haben sehr unterschiedliche Folgen.
Die Rückgabe des Themas ist der reguläre Ausstieg in den ersten Wochen. Sie ist in der Regel einmal möglich und gilt nicht als Prüfungsversuch. Die Arbeit gilt dann als nicht unternommen, und Du meldest später ein neues Thema an. Beachte, dass Du diese Möglichkeit verbrauchst. Ein zweites Thema kannst Du meist nicht mehr zurückgeben.
Der Rücktritt aus triftigem Grund greift, wenn die Rückgabefrist vorbei ist. Infrage kommen etwa eine schwere Erkrankung oder Umstände, die Du nicht zu vertreten hast. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Genehmigt er den Rücktritt, verlierst Du ebenfalls keinen Versuch.
Gibst Du die Arbeit hingegen nicht fristgerecht ab, ohne dass ein Rücktritt genehmigt ist, gilt sie als nicht bestanden. Für eine Bachelorarbeit gibt es üblicherweise nur eine Wiederholung. Scheitert auch diese, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden, und es droht die Exmatrikulation. Was Du dann noch tun kannst, liest Du im Beitrag Bachelorarbeit nicht bestanden.
Im Coaching erlebe ich häufig, dass Studierende einen Vermerk im Zeugnis fürchten. Eine zurückgegebene oder genehmigt abgebrochene Arbeit erscheint im Abschlusszeugnis in der Regel nicht. Dort steht nur das Ergebnis der Arbeit, die Du tatsächlich abgibst.
Rechtzeitig handeln
Die fristgerechte Rückgabe kostet Dich keinen Versuch, die versäumte Abgabe hingegen schon.

Fristen und Verfahren
Wie lange kannst Du das Thema zurückgeben? Die Prüfungsordnungen setzen hier sehr unterschiedliche Fristen. Manche erlauben die Rückgabe nur in den ersten zwei oder vier Wochen. Andere lassen sie bis zum ersten Drittel oder bis zur Hälfte der Bearbeitungszeit zu. An der TU Darmstadt etwa gilt in einem Fachbereich die Hälfte der Zeit, höchstens aber acht Wochen.
Je nach Prüfungsordnung genügt eine einfache Erklärung, oder Du musst die Rückgabe begründen. Den Antrag richtest Du schriftlich an den Prüfungsausschuss, nicht nur an Deinen Betreuer. Eine mündliche Absprache am Lehrstuhl reicht formal nicht aus, selbst wenn Ihr Euch einig seid. Erkundige Dich im Prüfungsamt, ob es dafür ein Formular gibt, und lass Dir den Eingang bestätigen.
Rücktritt wegen Krankheit
Erkrankst Du während der Bearbeitung, ist einige Vorsicht geboten. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht den meisten Universitäten nicht. Sie verlangen ein ärztliches Attest, das die gesundheitlichen Einschränkungen beschreibt. Daraus entscheidet der Prüfungsausschuss, ob Du prüfungsunfähig warst.
Zudem musst Du den Antrag unverzüglich stellen. An der WiSo-Fakultät der Universität zu Köln sind das höchstens drei Werktage, nachdem der Grund weggefallen ist. Bei kürzeren Erkrankungen verlängert der Prüfungsausschuss oft lieber die Frist, statt den Rücktritt zu genehmigen. Wie das abläuft, zeigt der Beitrag zur Verlängerung der Bachelorarbeit.
Schriftlich beantragen
Rückgabe und Rücktritt beantragst Du schriftlich beim Prüfungsausschuss, innerhalb der Frist Deiner Prüfungsordnung.
Gespräch mit dem Betreuer
Bevor Du den Antrag einreichst, lohnt sich ein Gespräch am Lehrstuhl. Dein Betreuer erfährt so nicht erst vom Prüfungsamt von Deinem Schritt. Zudem hat er mitunter eine Idee, wie sich das Thema doch noch retten lässt.
Bereite das Gespräch vor und schildere die Lage anhand fachlicher Gründe. Erkläre sachlich, warum die Daten nicht ausreichen oder das Modell nicht trägt. Persönliche Überforderung darfst Du ansprechen, sie sollte aber nicht das einzige Argument sein. Aus meiner Sicht lohnt es sich fast immer, mit offenen Karten zu spielen. Betreuer schätzen es, wenn Studierende ein Problem früh erkennen und eine Lösung mitbringen.
Klare Worte finden
Mit sachlichen Sätzen nimmst Du dem Gespräch die Schwere. Folgende Formulierungen haben sich bewährt:
- „Die Stichprobe reicht für die geplante Regressionsanalyse nicht aus, das Unternehmen gibt keine weiteren Daten frei.“
- „Zu meiner Fragestellung gibt es kaum Fachliteratur, eine wissenschaftliche Bearbeitung ist so nicht tragfähig.“
- „Ich möchte das Thema fristgerecht zurückgeben und ein methodisch sauberes neues Thema bei Ihnen schreiben.“
Am Lehrstuhl bleiben oder wechseln
Lagen die Probleme allein im Thema, spricht vieles für einen Neustart beim selben Betreuer. Er kennt Deine Vorarbeit und weiß, wo Du stehst. War hingegen die Betreuung lückenhaft oder das Verhältnis angespannt, empfehle ich Dir einen Wechsel des Lehrstuhls. So beginnst Du den zweiten Anlauf unter besseren Bedingungen.
Fallstricke nach der Rückgabe
Ist die Rückgabe genehmigt, beginnt eine neue Frist. Viele Prüfungsordnungen verlangen, dass Du unverzüglich, spätestens aber innerhalb von etwa vier Wochen ein neues Thema vereinbarst. Was bei einem Versäumnis geschieht, regeln die Universitäten unterschiedlich. Im ungünstigsten Fall teilt Dir der Prüfungsausschuss ein Thema zu, das Du nicht selbst gewählt hast. Kläre die Frist daher direkt bei der Rückgabe.
Vorarbeiten weiterverwenden
Darfst Du Texte aus dem ersten Anlauf übernehmen? Ein Text, den Du nie abgegeben hast, wurde nicht bewertet. Ihn weiterzuverwenden, ist daher in der Regel kein Selbstplagiat. Heikel wird es, wenn Teile bereits in einer bewerteten Hausarbeit stecken. Solche Passagen musst Du offenlegen und kennzeichnen.
Mein Rat: Sprich mit Deinem Betreuer ab, welche Vorarbeiten Du übernehmen darfst, besonders bei einem ähnlichen Thema. Deine Literaturrecherche nutzt Du ohnehin weiter. Prüfe dabei jede übernommene Stelle, ob Du die Quellen sauber belegt und korrekt paraphrasiert hast. So startest Du mit einem sauberen Manuskript in die neue Bearbeitungszeit.
Thesis im Unternehmen
Schreibst Du die Arbeit mit einem Unternehmen, entstehen eigene Risiken. Der betriebliche Ansprechpartner kündigt, Datensätze werden gesperrt, oder der Betrieb zieht seine Zusage zurück. Dann bricht die Grundlage Deiner Untersuchung ohne Dein Verschulden weg.
Halte solche Ereignisse sofort schriftlich fest, etwa per E-Mail an Deinen Ansprechpartner. Mit diesen Nachweisen kannst Du beim Prüfungsausschuss einen triftigen Grund geltend machen, auch nach Ablauf der Rückgabefrist. Informiere Deinen Betreuer an der Universität früh, denn oft lässt sich die Arbeit mit anderen Daten retten.

Folgen für Geld und Studienstatus
Ein Rücktritt verlängert Dein Studium meist um ein Semester oder mehr. Beziehst Du BAföG, endet die Förderung in der Regel mit der Förderungshöchstdauer. Darüber hinaus gibt es sie nur aus schwerwiegenden Gründen, etwa Krankheit. Hinzu kommt das Flexibilitätssemester, das Du einmal ohne Begründung nutzen kannst. Für die Abschlussphase gibt es zudem die Studienabschlusshilfe als Darlehen. Lass Dich vor der Rückgabe beim BAföG-Amt beraten.
Auch die Krankenversicherung verdient einen Blick. Die günstige studentische Versicherung endet in der Regel mit dem 14. Fachsemester oder dem 30. Geburtstag. Rutschst Du durch den Rücktritt darüber, wird die Versicherung deutlich teurer. Arbeitest Du neben dem Studium, kannst Du zusätzliche Kosten für Studium und Thesis mitunter von der Steuer absetzen.
Neustart planen
Wie gelingt der zweite Anlauf, ohne in dieselbe Falle zu tappen? Zunächst gilt es, ehrlich zu prüfen, woran das erste Thema gescheitert ist. War es zu weit gefasst, grenzt Du die neue Frage enger ein. Fehlten Daten, wählst Du einen Ansatz mit gesicherter Datenlage.
Ideen für ein neues Thema findest Du im Beitrag Bachelorarbeit Thema finden. Schreibe vor der Anmeldung ein kurzes Exposé mit Forschungsfrage, Methode und Zeitplan. Kläre alle Fragen zu Daten und Methode, bevor die Frist läuft. Schreibst Du neben dem Job, plane die Wochen realistisch, wie im Beitrag Bachelorarbeit neben dem Beruf beschrieben.
Eine überlegte Rückgabe ist kein Versagen, sondern eine bewusste Entscheidung für eine bessere Arbeit. Schlage heute die Prüfungsordnung auf, prüfe Deine Rückgabefrist und vereinbare einen Termin am Lehrstuhl. So rettest Du Deinen Versuch und bringst die Thesis im zweiten Anlauf zum erfolgreichen Abschluss.



