
Ein Baby oder Kleinkind zu betreuen, füllt schnell eine volle Woche aus. Für eine Bachelorarbeit veranschlagen Prüfungsordnungen hingegen mehrere Monate konzentrierter Arbeit, für eine Masterarbeit oft noch mehr. Fallen beide Aufgaben zusammen, geraten Studierende an ihre Grenzen. Kurze Nächte und kranke Tage des Kindes treffen auf eine feste Abgabefrist.
Vielleicht kennst Du das: Du sitzt endlich am Schreibtisch, und nach zehn Minuten ist das Kind wieder wach. Wie Dir geht es vielen Eltern, die studieren. Die gute Nachricht lautet: Für diese Lage gibt es Schutzfristen, Urlaubssemester und Fristverlängerungen. Wer sie kennt und früh beantragt, verschafft sich spürbar Luft.
Folgend erhältst Du einen Überblick, wie Du die Bachelorarbeit in der Elternzeit rechtlich absicherst und trotz Familienalltag voranbringst. Die Hinweise gelten für die Masterarbeit genauso. Sie ersetzen keine Rechtsberatung, denn maßgeblich sind Landesrecht und die Prüfungsordnung Deiner Universität. Wie planst Du Deine Thesis so, dass sie neben dem Kind gelingt?
Mutterschutz und Urlaubssemester
Bevor Du mit dem Schreiben beginnst, lohnt sich ein Blick auf Deinen Status an der Universität. Davon hängt ab, welche Fristen laufen und welche Leistungen Du erhältst. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Universität, das Grundgerüst ist jedoch überall ähnlich.
Schutzfristen im Mutterschutz
Seit 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Die Schutzfrist umfasst in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sie sich nach der Geburt auf zwölf Wochen. In dieser Zeit darf die Universität keine Prüfungsleistungen von Dir verlangen.
Viele Prüfungsordnungen sehen vor, dass die Schutzfristen laufende Fristen unterbrechen. Das geschieht allerdings meist nur auf Antrag und mit Nachweis, etwa einer Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin. Reiche diesen Antrag früh beim Prüfungsamt ein. So verhinderst Du, dass Deine Bearbeitungszeit unbemerkt weiterläuft.
Möchtest Du trotzdem weiterschreiben, ist das möglich. Du erklärst dem Prüfungsamt schriftlich, dass Du auf den Schutz verzichtest. Diese Erklärung kannst Du jederzeit für die Zukunft widerrufen. Für bereits abgelegte Prüfungen gilt der Widerruf jedoch nicht.
Urlaubssemester wegen Kindererziehung
Elternzeit im Sinne des Gesetzes gibt es nur im Arbeitsverhältnis. An der Universität heißt das Gegenstück Urlaubssemester. Für die Betreuung eines Kindes kannst Du Dich an vielen Universitäten für bis zu sechs Semester beurlauben lassen. Diese Semester zählen nicht als Fachsemester.
In vielen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, darfst Du im Urlaubssemester wegen Kindererziehung Prüfungen ablegen und Deine Abschlussarbeit schreiben. Andere Länder und Universitäten sind strenger. Prüfe daher die Einschreibungsordnung, bevor Du die Arbeit anmeldest.
Doch beim Geld ist einige Vorsicht geboten. Im Urlaubssemester zahlt das Amt in der Regel kein BAföG. Bürgergeld kommt zwar grundsätzlich infrage, doch nur, wenn Du das Studium in dieser Zeit tatsächlich ruhen lässt. Schreibst Du an der Thesis, kann der Anspruch entfallen. Studierst Du hingegen regulär mit BAföG weiter, erhältst Du einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro im Monat für jedes Kind unter 14 Jahren. Lass Dich zu dieser Abwägung im Studierendenwerk beraten.
Status klären
Schutzfristen und Urlaubssemester verschaffen Dir Zeit, wirken aber nur, wenn Du sie rechtzeitig beim Prüfungsamt beantragst.

Fristverlängerung und Rücktritt
Reicht die Bearbeitungszeit trotz guter Planung nicht aus, hast Du mehrere Wege. Welche Gründe erkennt der Prüfungsausschuss an, und wann ist eine Rückgabe des Themas die bessere Wahl?
Fristverlängerung begründen
Erkrankt Dein Kind, werten viele Universitäten das als triftigen Grund, üblicherweise bis zum zwölften Lebensjahr. Du benötigst dafür ein ärztliches Attest für das Kind und einen Nachweis, dass Du es betreust. Die Prüfungsordnung begrenzt die Verlängerung meist auf ein Drittel oder die Hälfte der regulären Bearbeitungszeit. Bei drei Monaten sind das in der Regel vier bis sechs Wochen. Wie Du den Antrag allgemein aufbaust, liest Du im Beitrag zur Verlängerung der Bachelorarbeit.
Schwieriger ist es bei Schließzeiten der Kita. Planbare Ferien der Kita erkennen Prüfungsausschüsse in der Regel nicht an, denn Du hättest sie im Zeitplan berücksichtigen können. Anders sieht es bei plötzlichen Ausfällen aus, etwa wenn die Tagesmutter erkrankt. Entscheidend ist, dass Du den Zusammenhang zur Verzögerung nachvollziehbar darlegst. Ein Antrag enthält dafür üblicherweise vier Bausteine:
- Zeitraum: „Vom 3. bis 21. März war die Kita meines Kindes wegen Personalmangels geschlossen.“
- Fehlende Alternative: „Der andere Elternteil arbeitete in dieser Zeit ganztags, eine andere Betreuung stand nicht zur Verfügung.“
- Folge für die Arbeit: „Dadurch konnte ich drei Wochen lang nicht an der Bachelorarbeit arbeiten.“
- Antrag: „Ich beantrage daher eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um drei Wochen.“
Lege eine Bescheinigung der Kita und, falls möglich, eine Arbeitszeitbestätigung des anderen Elternteils bei. Ich empfehle Dir, den Antrag sofort nach dem Ausfall zu stellen und nicht erst kurz vor der Abgabe. So bleibt dem Prüfungsausschuss Zeit, und Du schreibst nicht mit Ungewissheit weiter.
Themenrückgabe abwenden
Geraten Studierende in Bedrängnis, denken manche an einen Rücktritt von der Arbeit. Viele Prüfungsordnungen erlauben die Rückgabe des Themas jedoch nur einmal und nur in den ersten Wochen. Danach hast Du diese Möglichkeit verbraucht. Daher würde ich davon abraten, das Thema vorschnell zurückzugeben. Fristen und Folgen erklärt der Beitrag zum Rücktritt von der Bachelorarbeit.
Für die Elternzeit gilt an vielen Universitäten eine eigene Regel. Die Bearbeitungszeit lässt sich durch die Elternzeit nicht unterbrechen. Stattdessen gilt die Arbeit als nicht vergeben, und Du erhältst nach der Elternzeit ein neues Thema. Das zählt in der Regel nicht als Fehlversuch, doch Deine bisherigen Kapitel lassen sich nur übernehmen, wenn der Prüfungsausschuss eine Ausnahme zulässt. Die Elternzeit meldest Du dafür üblicherweise mindestens vier Wochen vorher an.
Steht die Arbeit kurz vor dem Abschluss, ist eine Verlängerung daher oft der bessere Weg. Liegt die Geburt hingegen am Anfang der Bearbeitungszeit, verlierst Du mit einem neuen Thema wenig. Sprich in jedem Fall mit Deinem Betreuer, bevor Du etwas beantragst. Die meisten Prüfer zeigen Verständnis für Familienpflichten und unterstützen Deinen Antrag.

Elternzeit vom Job und Elterngeld
Studierst Du berufsbegleitend, bietet die Elternzeit vom Job eine Chance. Viele nutzen die Monate ohne Arbeit, um ihre Bachelor- oder Masterarbeit abzuschließen. Wie Du Job und Thesis sonst vereinbarst, liest Du im Beitrag Bachelorarbeit neben dem Beruf. In der Elternzeit kommen zwei Fragen hinzu: Wie viel darfst Du arbeiten, und was passiert mit dem Elterngeld?
Stundengrenze einhalten
Während der Elternzeit und beim Bezug von Elterngeld darfst Du höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sein. Ein Studium zählt nicht zu dieser Grenze. Du darfst also auch mehr als 32 Stunden an Deiner Thesis arbeiten. Arbeitest Du hingegen als Werkstudent oder in Teilzeit, zählen diese Stunden voll mit.
Bei einer Thesis im Unternehmen kommt es daher auf den Vertrag an. Schreibst Du die Arbeit ohne Arbeitspflicht und ohne Lohn, handelt es sich um Studium. Vereinbarst Du mit Deinem Arbeitgeber hingegen Teilzeit in der Elternzeit, um die Thesis im Betrieb zu schreiben, gilt die Grenze. Den Antrag stellst Du in den ersten drei Lebensjahren des Kindes in der Regel sieben Wochen vorher schriftlich.
Vergütung und Elterngeld
Erhältst Du für die Thesis eine Vergütung aus einem Arbeitsvertrag, rechnet die Elterngeldstelle sie als Einkommen an. Wie stark sie das Elterngeld mindert, hängt von Deinem Einkommen vor der Geburt ab. Hattest Du vorher kein Einkommen, erhältst Du in der Regel den Mindestbetrag von 300 Euro im Basiselterngeld. Ein Stipendium wird hingegen nicht angerechnet.
Arbeitest Du in Teilzeit, lohnt sich oft das ElterngeldPlus. Es fällt monatlich halb so hoch aus, läuft aber doppelt so lange und gleicht einen Zuverdienst besser aus. Mein Rat: Kläre die Einstufung Deiner Vergütung vor der Unterschrift schriftlich mit der Elterngeldstelle. So vermeidest Du Rückforderungen, die Dich nach der Abgabe belasten.
Ausgaben für Fachliteratur, Laptop oder Deinen Arbeitsplatz zu Hause kannst Du zudem teilweise von der Steuer absetzen. Im Zweitstudium wirkt das auch, wenn Du in der Elternzeit wenig verdienst. Die Kosten mindern dann über den Verlustvortrag die Steuer auf Dein späteres Gehalt.
Vertrag prüfen
Studieren darfst Du in der Elternzeit unbegrenzt, bezahlte Arbeit für die Thesis zählt hingegen zur Grenze von 32 Wochenstunden und zum Elterngeld.

Schreiben in kurzen Zeitfenstern
Kurze Nächte zehren an der Konzentration. Ratschläge wie „Schreibe jeden Tag vier Stunden am Stück“ gehen an Deinem Alltag vorbei. Wie kommst Du trotzdem stetig voran?
Arbeiten in 25-Minuten-Einheiten
Warte nicht auf den freien Nachmittag, denn er kommt mit Kind selten. Setze stattdessen auf feste Einheiten von 25 Minuten, sobald Dein Kind schläft oder betreut wird. Lege das Smartphone in dieser Zeit in einen anderen Raum. Zwei solcher Einheiten am Tag ergeben über eine Woche sieben Stunden Arbeit an der Thesis.
Widme Dich in jeder Einheit genau einer Aufgabe. Lies einen Fachartikel, gliedere ein Kapitel oder formuliere drei Absätze. Fällt Dir das Formulieren schwer, hilft es, Quellen sofort beim Lesen in eigenen Worten festzuhalten. Wie das sauber gelingt, zeigt der Beitrag zum Paraphrasieren.
Mein Rat: Notiere am Ende jeder Einheit den nächsten kleinen Schritt. Setzt Du Dich wieder hin, beginnst Du sofort, statt erst zu überlegen. Lege anspruchsvolle Aufgaben wie die Diskussion in die Stunden, in denen Du am wachsten bist. Das Literaturverzeichnis oder die Formatierung erledigst Du an müden Abenden.
Diktierfunktion nutzen
Nicht jeder Arbeitsschritt verlangt nach einem Schreibtisch. Viele Gedanken entstehen beim Spaziergang mit dem Kinderwagen. Nahezu jedes Smartphone hat eine Diktierfunktion, mit der Du Rohfassungen einsprichst.
Trenne dabei Rohfassung und Überarbeitung. Unterwegs sprichst Du einen Absatz frei ein, am Schreibtisch glättest Du ihn und ergänzt die Belege. Im Coaching erlebe ich häufig, dass gerade dieser Schritt eine Schreibblockade löst. So nutzt Du auch die Zeit, in der Du ohnehin unterwegs bist.

Thema und Absprachen am Lehrstuhl
Ein schlankes Thema schützt Dich vor Verzögerungen, die Du nicht steuern kannst. Versuchsreihen im Labor oder Interviews mit festen Terminen geraten ins Wanken, sobald das Kind krank ist. Eine Literaturarbeit oder die Auswertung vorhandener Daten bearbeitest Du hingegen zu jeder Uhrzeit. Wie Du ein Thema eingrenzt, das zu Deinem Zeitbudget passt, zeigt der Beitrag Bachelorarbeit Thema finden.
Sprich Deinen Betreuer vor der Anmeldung auf Deine Familiensituation an. Lege mit ihm einen Zeitplan mit Zwischenzielen fest und plane einen Puffer von mindestens zwei Wochen für kranke Tage ein. Die Eingewöhnung in der Kita gehört nicht in die Bearbeitungszeit, denn sie dauert üblicherweise mehrere Wochen. Merkst Du, dass ein Zwischenziel wackelt, informiere den Betreuer sofort. So bleibt Zeit für eine Verlängerung, bevor es eng wird.
Akzeptiere, dass Du in dieser Phase langsamer vorankommst als ohne Kind. Das ist völlig normal und kein Versagen. Nutze die Familienberatung Deiner Universität und das Studierendenwerk, bevor Probleme entstehen. Möchtest Du einen Plan, der zu Deinem Familienalltag passt, begleite ich Dich im Thesis-Coaching für Berufstätige bis zur Abgabe.



